Allgemeine Geschäftsbedingungen

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                                                                         Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Lennearena GmbH

Geltungsbereich der AGB
Diese nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der "Lennearena GmbH" geführten Anlagen. Allgemeine Benutzungsvorschriften durch das Betreten der Außen- und Innenanlagen der "Lennearena GmbH" durch Mieter, Mitspieler und Besucher oder die Reservierung von Plätzen gelten die AGB der "Lennearena GmbH" in allen Punkten als bekannt und werden wirksam.

Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Anlage und deren Einschränkungen können den Aushängen entnommen werden.

Vermietung der Spielfelder, Courts und Räumlichkeiten
Allgemeines:
Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die AGB zu Grunde liegen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Spielfelder zu ändern bzw. zugeteilte Spielfelder für besondere Zwecke und Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, solange der Mieter mindestens 72 Stunden vorher über die Inanspruchnahme informiert wird.

Einzelstunden:
Buchungen von Einzelstunden erfolgen über den Namen und Adresse. Gebuchte Einzelstunden müssen vor Spielbeginn als Gesamtsumme bezahlt werden.

Eine Einzelzahlung pro Person ist nicht möglich. Sollte der Mieter die gebuchte Stunde teilweise oder gar nicht nutzen, so entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Wurde die Stunde noch nicht bezahlt, so wird dem Mieter der Mietpreis in Rechnung gestellt. Gebuchte Spielfelder können nur 72 Stunden vor Spielbeginn storniert werden, damit die Zahlungsverpflichtung entfällt.

Spieleinheit:
Die Spielfeldmiete berechnet sich pro Spieleinheit lt. Preisliste. Maßgebend für Spielbeginn und Spielende ist die vorab reservierte Zeit. Nach der ersten gebuchten Stunde ist auch die Fortsetzung der Buchung im Halbstundenrhythmus möglich. Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, selbst wenn das Spielfeld nach Ablauf der Spielzeit nicht benutzt wird. Wird über die gemietete Zeit hinaus gespielt, so wird jede angefangene halbe Stunde berechnet.

Preise:
Es gelten die jeweils in der Anlage ausgehängten Preise. In der Spielfeldmiete ist die Benutzung des gemieteten Feldes inklusive Benutzung der Umkleiden enthalten. Ein Anspruch auf  Duschmöglichkeit besteht nicht.

Bälle und Leibchen werden, solange verfügbar, gegen Entgeld und Pfand zur Verfügung gestellt.

Abonnements (Dauerreservierung) oder Buchung von Sonderveranstaltungen:
Abonnements (Dauerreservierung) werden nur durch Abschluss eines Abo-Vertrages entgegengenommen. Sie sind rechtsverbindlich und gelten für den abgeschlossenen Zeitraum. Die zusätzlich geltenden besonderen Vertragsbedingungen sind dem Abo-Vertrag zu entnehmen. Bei Buchungen von Event-Paketen wie Turnieren, Ligen, Geburtstagspaketen, Firmenevents, Event-Paketen jeglicher Art oder Anmeldungen bei der Fußballschule unterliegen zusätzlich den gesonderten Geschäftsbedingungen des jeweils zugrunde liegenden und vom Bucher bzw. Teilnehmer unterschriebenen Vertrages oder Anmeldeformulars.

Benutzungsvorschriften:
Die Anlage und alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Geräte und Einrichtungen dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden. Der Mieter des Spielfeldes bzw. jeder einzelne Benutzer haftet in vollem Umfang für anfällige, von ihm verursachte Beschädigungen, Verunreinigungen oder Schäden an den Baulichkeiten, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt. Schäden und Verunreinigungen sind dem Vermieter oder dessen Mitarbeiter und Aushilfen unverzüglich zu melden. Das Mitbringen von Tieren ist im Gebäude nicht gestattet. Das Anbringen von Plakaten usw. bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Genehmigung durch die "Lennearena GmbH". Für abhanden gekommene oder entwendete Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Das Mitbringen von eigenen Getränken ist im Bistrobereich untersagt. Glasflaschen, Gläser, Dosen und sonstige Behälter sowie Speisen dürfen nicht in die Halle sowie in die Umkleiden genommen werden.  Jeder Besucher und Benutzer der Lennearena GmbH hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Das Abspielen von Musik ist aus Gema rechtlichen Grundlagen nicht gestattet.  Die Anlage und die Spielfedler dürfen nur mit sauberen und geeigneten Sportschuhen (Turnschuhe/Noppenschuhe) betreten werden. Das Tragen von Schraubstollen ist generell untersagt. Für eventuelle Schäden durch die Benutzung von Schraubstollen haftet der Träger dieser Schuhe. Das Spielen mit dem Ball ist nur auf den ausgewiesenen Flächen und nicht im übrigen Hallenbereich und anderen Räumlichkeiten gestattet. Das Betreten und Benutzen der Spielfelder erfolgt auf eigene Gefahr. Schulklassen und sonstige Gruppen Jugendlicher ist das Betreten der Halle nur in Begleitung eines verantwortlichen Übungsleiters oder Aufsichtsperson gestattet. Dieser überzeugt sich auch über den ordnungsgemäßen Zustand beim Verlassen der Halle und Anlage. Eltern haften für ihre Kinder. Kinder sind in der Halle und in den anderen Räumlichkeiten von ihren Eltern zu beaufsichtigen.  Bei Tätlichkeiten gegen Spieler, Zuschauer, Personal oder Schiedsrichter oder bei groben Beleidigungen sowie unsportlichem Verhalten erfolgt ein sofortiger Verweis aus der Halle verbunden mit den daraus rechtlichen Konsequenzen.

Hausrecht und Haftungsausschluss

Der Vermieter und dessen Bevollmächtigte üben die Rechte der Hausherren aus. Eine Haftung des Vermieters sowie dessen Mitarbeiter und Aushilfen, externe Veranstalter, des Eigentümers des Geländes und der Lennearena GmbH, der Besucher, Mitspieler und Helfer, Behörden, Sponsoren bzw. juristische oder natürliche Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände in Verbindung stehen gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der "Lennearena GmbH" bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen gleich aus welchem Grund ist in jedem Fall ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl/Verlust an Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendungen und Beschädigungen von Fahrzeugen. Fotos Mit Betreten der Anlage von "Lennearena GmbH" erklärt sich jeder Gast (Mieter, Mitspieler, Besucher) damit einverstanden, jederzeit fotografiert werden zu können. Ebenso ist jeder Mieter, Mitspieler, Besucher damit einverstanden, Fotos seiner Person auf www.lennearena.de oder in "Lennearena GmbH" Broschüren oder sonstigem Werbematerial veröffentlicht zu sehen.

Datenschutz/Aufzeichnung

Die Aufzeichnung von Filmdaten in der Anlage werden von Zeit zu Zeit gelöscht und dienen ausschließlich dem Schutz der Anlage vor Einbruch und dem Schutz der Kunden.

Zuwiderhandlungen

 Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Anlage ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises sowie weitergehend Hausverbot erteilen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Bei Streitigkeiten gilt für beide Parteien der Sitz der Firma als vereinbarter Gerichtsstand.

                            Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so hat dieses auf den Bestand der anderen Bestimmungen keinen Einfluss.

Hagen, 01.01.2023

Lennearena GmbH Geschäftsführung

 

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