Corona Schutzverordnung ab 13. Januar 2022
Neue Corona Schutzverordnung ab 13.01.2022
Ab den 13.01.2022 ist für geboosterte Personen ab 16 Jahren kein Schnelltestnachweis mehr nötig.
Geboosterte Personen sind:
-...die drei Impfungen erhalten haben.
-...die den EinmaI Impfstoff Johnson&Johnson plus Auffrischung erhalten haben